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Angaben zum Unfallhergang und den Behörden
Angaben zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer KFZ-Versicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Wir prüfen das für Sie und holen bei Bedarf eine Deckungszusage ein. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in der Regel ohnehin die gegnerische Versicherung.
Das betrifft fast nur Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Die gegnerische Versicherung erstattet dann nur den Netto-Betrag der Reparatur. Als Privatperson antworten Sie hier mit „Nein“.
Bei einem Leasingfahrzeug gehört das Auto der Leasinggesellschaft. Sie hat Anspruch auf den Schadenersatz und muss der Abrechnung zustimmen. Wir stimmen das direkt mit ihr ab, damit es später keine Nachforderung gibt.
Bei einer laufenden Finanzierung ist der Fahrzeugbrief meist bei der Bank hinterlegt und die Bank ist Sicherungseigentümerin. Für die Auszahlung des Schadenersatzes braucht es dann ihre Freigabe. Wir kümmern uns darum.
Angaben zum Unfallgegner, soweit bekannt
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sie können jeden Schritt noch bearbeiten.